Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.

  Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
 

  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

Aufbahrung

Sarg

Innenansicht einer Kirche mit einem geschmückten Sarg, Kerzen, einem Altar und einem dekorierten Tisch.
Blumenarrangements und Kerzen um einen aufgebahrten Sarg in einem festlich dekorierten Raum.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.

Einäscherungsanlage mit einem weißen Sarg, der in einen brennenden Ofen geschoben wird.

Krematorium Der Sarg wird in den Ofen eingefahren.

Grüner Weg auf einem Friedhof, gesäumt von Gräbern und Blumen, mit verstreuten Blütenblättern im Sonnenlicht.

Friedhof Blumenwiese

Lichtstrahlen fallen durch Bäume auf einen schattigen Waldweg mit Gräsern und Pflanzen im Vordergrund.

Waldfriedhof

Ein schmaler Weg zwischen zwei Reihen von Grabstätten, geschmückt mit bunten Blumen und Pflanzen.

Urnenwand

Aufbahrung

Urne

Gedenkstätte mit Kerzen, Blumen, einer Fotografie und Texttafeln auf einem Tisch in einem Kirchenraum.
Dekorierte Altarfläche mit Kerzen, Blumen und einer Tischgruppe in einem hellen Kirchenraum.

Die Seebestattung oder Flussbestattung

Die Flussbestattung ist in Rheinland-Pfalz seit 2025 erlaubt. Hier gelten aber bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen! Bitte sprechen sie uns gerne an, wir klären dann, ob die Möglichkeit einer Flussbestattung besteht.

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.  

Zweig mit zwei roten Hagebutten, umgeben von sanften Nebelschatten und unscharfen Konturen im Hintergrund.

Fluss im Morgennebel

Sonnenuntergang über dem Meer, das sanftes goldenes Licht reflektiert, mit silhouettierten Felsen im Vordergrund.

Sonnenuntergang am Meer

Holzpier am Ufer eines ruhigen Gewässers, beleuchtet von der Sonne, im Hintergrund eine bewaldete Landschaft.